Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden

ASA Datec Datensysteme GmbH

vertreten durch den Geschäftsführer: Wolfgang Ahlers
Handelsregistereintragung: Registergericht Arnsberg HRB 3830
USt-IdNr. DE191356299

Anschrift

ASA Datec Datensysteme GmbH
Hohlweg 5
59929 Brilon
Tel.: 02961/54115
Fax: 02961/54116
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


Präambel

Die nachfolgenden AGB regeln die Vertragsbeziehungen zwischen der ASA Datec Datensysteme GmbH - Hohlweg 5 - 59929 Brilon (nachfolgend Verkäufer genannt) und dem Vertragspartner (nachfolgend Käufer genannt).

Die Vertragssprache ist Deutsch.

§ 1 Geltung der Bedingungen

§ 1.1 Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart werden. Die Allgemeinen Bedingungen des Käufers gelten nicht, auch dann nicht, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.

§ 1.2 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.


§ 2 Angebot und Vertragsschluss

§ 2.1 Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.

§ 2.2 Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.


§ 3 Preise

§ 3.1 Soweit nicht anders vereinbart ist, fühlt sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise zwei Wochen ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

§ 3.2 Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager einschließlich normaler Verpackung.


§ 4 Liefer- und Leistungszeit

§ 4.1 Liefertermine oder - fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind Termine nicht verbindlich.

§ 4.2 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

§ 4.3 Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.


§ 5 Abnahme

§ 5.1 Der Käufer verpflichtet sich, unverzüglich nach erfolgreicher Überprüfung der vertragsgemäß erbrachten Leistungen die Abnahme zu erklären.

§ 5.2 Die Abnahmeerklärung erfolgt schriftlich in einem Abnahmeprotokoll. Die vorbehaltlose Nutzung der Leistung (Echtbetrieb) steht der Abnahme jedoch gleich. Die Abnahme gilt auch dann als erteilt, wenn der Auftraggeber nach Ablauf von 20 Arbeitstagen seit Erklärung der Abnahmebereitschaft durch den Verkäufer keine erheblichen Fehler schriftlich gemeldet hat. Bleibt der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes länger als acht Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig im Rückstand, so kann der Verkäufer dem Käufer schriftlich eine Nachfrist von acht Tagen setzen mit der Erklärung, dass der Verkäufer nach Ablauf dieser Frist eine Abnahme ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Verkäufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung der Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert oder offensichtlich auch innerhalb der Nachfrist zur Zahlung des Kaufpreises nicht imstande ist.

§ 5.3 Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 15% des vereinbarten Kaufpreises. Der Schadenbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.


§ 6 Gefahrenübergang, Nutzungsrechte an der Software

§ 6.1 Die Gefahr geht, soweit Lieferung der Anlage oder Geräte oder Software bis in den Aufstellungsräume des Käufers vereinbart ist, bei Ablieferung bzw. mit Zugang der Erklärung der Betriebsbereitschaft auf den Käufer über. Im Falle der Versendung geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

§ 6.2 Auf Wunsch des Käufers werden Lieferungen in seinen Namen und auf seine Rechnung versichert.

§ 6.3 Der Verkäufer räumt dem Käufer das nicht ausschließliche Rechte zur dauerhaften Nutzung an der in der Auftragsbestätigung angegebenen Software, der in der Auftragsbestätigung angegebenen Anlage bzw. das Eigentum an den in der Auftragsbestätigung angegebenen Geräten ein. Das erworbene Nutzungsrecht an der Software berechtigt den Käufer jedoch nicht, die Software an Dritte zu vermieten.

§ 6.4 Alle Urheber- und sonstigen Schutzrechte bleiben ausschließlich dem Verkäufer vorbehalten, soweit sie nicht ausdrücklich aufgrund der übertragenen Nutzungsrechte den Käufer übertragen wurden.


§ 7 Gewährleistung

§ 7.1 Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder wird durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft , liefert der Verkäufer nach seiner Wahl Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.

§ 7.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt unbeschadet der Herstellergarantie zwölf Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung bzw. der Abnahme. Eine Nachbesserung lässt die Gewährleistungsfrist nicht neu beginnen.

§ 7.3 Offensichtliche Mängel müssen dem Verkäufer unverzüglich spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden zur Besichtigung durch den Verkäufer bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jede Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer aus.

§ 7.4 Schlägt die Nacherfüllung im Sinne des Gesetzes fehl, ist der Käufer nach Setzung und Ablauf einer weiteren angemessenen Frist berechtigt, vom jeweiligen Vertrag zurückzutreten oder Herabsetzung des Kaufpreises und Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu verlangen, wobei nachweislich herstellerbedingte Verzögerungen dem Verkäufer nicht zuzurechnen sind.

§ 7.5 Die vorstehenden Regelungen dieser Ziffer gelten nicht für Gebrauchtmaschinen oder –teile; diese werden unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung geliefert.

§ 7.6 Der Verkäufer steht dem Käufer nach besten Wissen zur Erteilung von Auskunft und Rat über die Verwendung seiner Waren zur Verfügung. Er haftet hierfür jedoch nur dann nach Maßgabe des nachfolgenden Absatzes, wenn hierfür ein besonderes Entgelt vereinbart wurde.


§ 8 Haftung

§ 8.1 Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung des Verkäufers auf den nach der Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Schaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Der Verkäufer haftet bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei dem Verkäufer zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden.

§ 8.2 Der Verkäufer haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten infolge Verlusts durch Installation oder Wartung der Anlage/Geräte, es sei denn, dass er deren Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht und der Käufer nachweist, dass diese Daten aus Datenmaterial, das anderweitig bereitgehalten wird, mit vertretbaren Aufwand nicht rekonstruiert werden können. Der Käufer ist jedoch verpflichtet seinen Datenbestand in regelmäßigen Abständen zu sichern.

§ 8.3 Weitere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere der Ersatz mittelbare Schäden und Schäden, die aufgrund höherer Gewalt d.h. unvorhersehbare unabwendbare Ereignisse, beim Käufer eintreten.

§ 8.4 Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die durch Fehler in der Datenübermittlung entstehen oder durch inhaltliche Fehler der übermittelten Daten selbst resultieren. Der Verkäufer wird insofern von Schadensersatz- und Regressansprüchen Dritter vom Vertragspartner freigestellt.


§ 9 Eigentumsvorbehalt

§ 9.1 Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, behält sich der Verkäufer das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Der Käufer darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.

§ 9.2 Bei Zugriffen Dritter, insbesondere Gerichtsvollzieher auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen.

§ 9.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt kein Rücktritt vom Vertrag.


§ 10 Zahlung

§ 10.1 Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers sofort nach Rechnungsausstellung ohne Abzug zahlbar. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

§ 10.2 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt , wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle einer Scheckzahlung gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.

§ 10.3 Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist.

§ 10.4 Wenn dem Verkäufer Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere einen Scheck nicht eingelöst oder eine Zahlung eingestellt, oder wenn dem Verkäufer andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks angenommen hat. Der Verkäufer ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

§ 10.5 Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde jedoch nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.


§ 11 Wartung und Softwareaktualisierung

§ 11.1 Der Verkäufer ist verpflichtet, während der Gewährleistungsfrist die erforderlichen Instandhaltungsarbeiten durchzuführen, hierfür kann er eine Vergütung verlangen.

§ 11.2 Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, die Anlage oder Geräte oder Softwareprogramme auch nach Ablauf der Gewährleistung zu warten bzw. zu aktualisieren. Hierfür ist ein gesonderter Wartungsvertrag bzw. Lizenzvertrag zu schließen.

§ 11.3 Soweit die Softwareprogramme Datensätze bzw. Datenbanken oder Veröffentlichungen von Luftfahrtbehörden oder anderer Dritter enthalten, kann die Softwareaktualisierung nur solche Teile der Datensätze, Datenbanken oder anderweitiger Veröffentlichungen enthalten, die vom jeweiligen Rechtinhaber hierfür freigegeben sind. Wenn der Rechteinhaber mit der Aktualisierung in Bezug auf seine Daten nicht einverstanden ist, so kann der Käufer/Lizenznehmer hieraus keine Rechte herleiten.

§ 11.4 Für Instandsetzungsarbeiten aus Gewährleistung oder infolge einer Wartungsvereinbarung hat der Käufer dem Verkäufer unverzüglich und ohne unzumutbare Auflagen Zutritt zu der Anlage oder den Geräten zu gewähren.

§ 11.5 Der Verkäufer haftet nicht für Schäden oder Datenverlust, die durch Wartungsarbeiten vor Ort oder per Fernwartung entstehen, es sei denn diese beruhen auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handeln des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Der Verkäufer haftet für Verletzungen von Pflichten, die zur Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind (Kardinalspflichten), dabei ist der Umfang der Haftung jedoch auf die typischerweise mit dem Vertrag verbundenen und vorhersehbaren Schäden beschränkt. Eine Haftung für die einfach fahrlässige Verletzung von nicht vertragswesentlichen Nebenpflichten ist ausgeschlossen.


§ 12 Datenschutz

§ 12.1 Die Vertragsparteien haben mit der gebotenen Sorgfalt darauf hinzuwirken, dass alle Personen, die von ihm mit der Bearbeitung oder Erfüllung aus der Vertragsbeziehung betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über Datenschutz beachten und die aus dem Bereich des jeweils anderen Vertragspartners erlangten Informationen, soweit sie nicht offenkundig sind, nicht an Dritte weitergeben oder sonst verwerten.


§ 13 Schlussbestimmungen

§ 13.1 Gerichtsstand ist Brilon.

§ 13.2 Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.

§ 13.3 Auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verbraucher

ASA Datec Datensysteme GmbH

vertreten durch den Geschäftsführer: Wolfgang Ahlers
Handelsregistereintragung: Registergericht Arnsberg HRB 3830
USt-IdNr. DE191356299

Anschrift

ASA Datec Datensysteme GmbH
Hohlweg 5
59929 Brilon
Tel.: 02961/54115
Fax: 02961/54116
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


Präambel

Die nachfolgenden AGB regeln die Vertragsbeziehungen zwischen der ASA Datec Datensysteme GmbH - Hohlweg 5 - 59929 Brilon (nachfolgend Verkäufer genannt) und dem Vertragspartner (nachfolgend Käufer genannt).

Die Vertragssprache ist Deutsch.

§ 1 Geltung der Bedingungen

§ 1.1 Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart werden. Die Allgemeinen Bedingungen des Käufers gelten nicht, auch dann nicht, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.

§ 1.2 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.


§ 2 Angebot und Vertragsschluss

§ 2.1 Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.

§ 2.2 Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.


§ 3 Rückgaberecht

§ 3.1 Der Käufer kann die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z. B. bei sperrigen Gütern) kann der Käufer die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform, also z. B. per Brief, Fax oder E-Mail erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an: ASA Datec Datensysteme GmbH, Hohlweg 5, 59929 Brilon Deutschland. Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware muss der Käufer Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Käufer die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.

§ 3.2 Der Käufer hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der Bestellten entspricht und wenn der Preis der zurück zusendenden Ware einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt, oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen der Käufer innerhalb von 30 Tagen nach Absendung seiner Widerrufserklärung erfüllen.


§ 4 Preise

§ 4.1 Soweit nicht anders vereinbart ist, fühlt sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise zwei Wochen ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise. Im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich zuzüglich Versandkosten laut gültiger Preisliste. Der Käufer kann den Kaufpreis per Nachnahme, Vorkasse oder Rechnung bezahlen.


§ 5 Liefer- und Leistungszeit

§ 5.1 Liefertermine oder - fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind Termine nicht verbindlich.

§ 5.2 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

§ 5.3 Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.


§ 6 Abnahme

§ 6.1 Der Käufer verpflichtet sich, unverzüglich nach erfolgreicher Überprüfung der vertragsgemäß erbrachten Leistungen die Abnahme zu erklären.

§ 6.2 Die Abnahmeerklärung erfolgt schriftlich in einem Abnahmeprotokoll. Die vorbehaltlose Nutzung der Leistung (Echtbetrieb) steht der Abnahme jedoch gleich. Die Abnahme gilt auch dann als erteilt, wenn der Auftraggeber nach Ablauf von 20 Arbeitstagen seit Erklärung der Abnahmebereitschaft durch den Verkäufer keine erheblichen Fehler schriftlich gemeldet hat. Bleibt der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes länger als acht Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig im Rückstand, so kann der Verkäufer dem Käufer schriftlich eine Nachfrist von acht Tagen setzen mit der Erklärung, dass der Verkäufer nach Ablauf dieser Frist eine Abnahme ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Verkäufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung der Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert oder offensichtlich auch innerhalb der Nachfrist zur Zahlung des Kaufpreises nicht imstande ist.

§ 6.3 Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 15% des vereinbarten Kaufpreises. Der Schadenbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.


§ 7 Gefahrenübergang, Nutzungsrechte an der Software

§ 7.1 Die Gefahr geht, soweit Lieferung der Anlage oder Geräte oder Software bis in den Aufstellungsräume des Käufers vereinbart ist, bei Ablieferung bzw. mit Zugang der Erklärung der Betriebsbereitschaft auf den Käufer über.

§ 7.2 Der Verkäufer räumt dem Käufer das nicht ausschließliche Recht zur dauerhaften Nutzung an der in der Auftragsbestätigung angegebenen Software, der in der Auftragsbestätigung angegebenen Anlage bzw. das Eigentum an den in der Auftragsbestätigung angegebenen Geräten ein. Das erworbene Nutzungsrecht an der Software berechtigt den Käufer jedoch nicht, die Software an Dritte zu vermieten.

§ 7.3 Alle Urheber- und sonstigen Schutzrechte bleiben ausschließlich dem Verkäufer vorbehalten, soweit sie nicht ausdrücklich aufgrund der übertragenen Nutzungsrechte dem Käufer übertragen wurden.


§ 8 Gewährleistung

§ 8.1 Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder wird durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert der Verkäufer nach Wahl des Käufers Ersatz oder bessert nach. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Erfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer bleibt. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.

§ 8.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt unbeschadet der Herstellergarantie zwei Jahre und beginnt mit dem Datum der Lieferung bzw. der Abnahme. Eine Nachbesserung lässt die Gewährleistungsfrist nicht neu beginnen.

§ 8.3 Schlägt die Nacherfüllung im Sinne des Gesetzes fehl, ist der Käufer nach Setzung und Ablauf einer weiteren angemessenen Frist berechtigt, vom jeweiligen Vertrag zurückzutreten oder Herabsetzung des Kaufpreises und Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu verlangen, wobei nachweislich herstellerbedingte Verzögerungen dem Verkäufer nicht zuzurechnen sind.

§ 8.4 Die vorstehenden Regelungen dieser Ziffer gelten entsprechend für Gebrauchtmaschinen oder -teile, mit der Maßgabe, dass die Gewährleistungsfrist ein Jahr beträgt.

§ 8.5 Der Verkäufer steht dem Käufer nach besten Wissen zur Erteilung von Auskunft und Rat über die Verwendung seiner Waren zur Verfügung. Er haftet hierfür jedoch nur dann nach Maßgabe des nachfolgenden Absatzes, wenn hierfür ein besonderes Entgelt vereinbart wurde.


§ 9 Haftung

§ 9.1 Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung des Verkäufers auf den nach der Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Schaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei dem Verkäufer zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden.

§ 9.2 Der Verkäufer haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten infolge Verlusts durch Installation oder Wartung der Anlage/Geräte, es sei denn, dass er deren Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht und der Käufer nachweist, dass diese Daten aus Datenmaterial, das anderweitig bereitgehalten wird, mit vertretbaren Aufwand nicht rekonstruiert werden können. Der Käufer ist jedoch verpflichtet seinen Datenbestand in regelmäßigen Abständen zu sichern.

§ 9.3 Weitere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere der Ersatz mittelbare Schäden und Schäden, die aufgrund höherer Gewalt d.h. unvorhersehbare unabwendbare Ereignisse, beim Käufer eintreten.

§ 9.4 Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die durch Fehler in der Datenübermittlung entstehen oder durch inhaltliche Fehler der übermittelten Daten selbst resultieren. Der Verkäufer wird insofern von Schadensersatz- und Regressansprüchen Dritter vom Vertragspartner freigestellt.


§ 10 Eigentumsvorbehalt

§ 10.1 Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, behält sich der Verkäufer das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Der Käufer darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.

§ 10.2 Bei Zugriffen Dritter, insbesondere Gerichtsvollzieher auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen.

§ 10.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt kein Rücktritt vom Vertrag.


§ 11 Zahlung

§ 11.1 Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers sofort nach Rechnungsausstellung ohne Abzug zahlbar. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

§ 11.2 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt , wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle einer Scheckzahlung gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.

§ 11.3 Gerät der Käufer in Verzug , so ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist.

§ 11.4 Wenn dem Verkäufer Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere einen Scheck nicht eingelöst oder eine Zahlung eingestellt, oder wenn dem Verkäufer andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks angenommen hat. Der Verkäufer ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

§ 11.5 Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde jedoch nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.


§ 12 Wartung und Softwareaktualisierung

§ 12.1 Der Verkäufer ist verpflichtet, während der Gewährleistungsfrist die erforderlichen Instandhaltungsarbeiten durchzuführen, hierfür kann er eine Vergütung verlangen.

§ 12.2 Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, die Anlage oder Geräte oder Softwareprogramme auch nach Ablauf der Gewährleistung zu warten bzw. zu aktualisieren. Hierfür ist ein gesonderter Wartungsvertrag bzw. Lizenzvertrag zu schließen.

§ 12.3 Soweit die Softwareprogramme Datensätze bzw. Datenbanken oder Veröffentlichungen von Luftfahrtbehörden oder anderer Dritter enthalten, kann die Softwareaktualisierung nur solche Teile der Datensätze, Datenbanken oder anderweitiger Veröffentlichungen enthalten, die vom jeweiligen Rechtinhaber hierfür freigegeben sind. Wenn der Rechteinhaber mit der Aktualisierung in Bezug auf seine Daten nicht ein-verstanden ist, so kann der Käufer/Lizenznehmer hieraus keine Rechte herleiten.

§ 12.4 Für Instandsetzungsarbeiten aus Gewährleistung oder infolge einer Wartungsvereinbarung hat der Käufer dem Verkäufer unverzüglich und ohne unzumutbare Auflagen Zutritt zu der Anlage oder den Geräten zu gewähren.

§ 12.5 Der Verkäufer haftet nicht für Schäden oder Datenverlust, die durch Wartungsarbeiten vor Ort oder Fernwartung entstehen, es sei denn diese beruhen auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handeln des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Der Verkäufer haftet für Verletzungen von Pflichten, die zur Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind (Kardinalspflichten), dabei ist der Umfang der Haftung jedoch auf die typischerweise mit dem Vertrag verbundenen und vorhersehbaren Schäden beschränkt. Eine Haftung für die einfach fahrlässige Verletzung von nicht vertragswesentlichen Nebenpflichten ist ausgeschlossen.


§ 13 Datenschutz

§ 13.1 Die Vertragsparteien haben mit der gebotenen Sorgfalt darauf hinzuwirken, dass alle Personen, die von ihm mit der Bearbeitung oder Erfüllung aus der Vertragsbeziehung betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über Datenschutz beachten und die aus dem Bereich des jeweils anderen Vertragspartners erlangten Informationen, soweit sie nicht offenkundig sind, nicht an Dritte weitergeben oder sonst verwerten.


§ 14 Schlussbestimmungen

§ 14.1 Hat der Käufer im Zeitpunkt der Klageerhebung keinen allgemeinen Gerichtsstand oder Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland ist Brilon Gerichtsstand.

§ 14.2 Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.

§ 14.3 Auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

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